Inneres

Stand: 22. November 2016 (federführend: Wolfgang Bosbach MdB)

 

a) EU-Außengrenzen sichern: Zum Schutz vor illegaler Migration sind sichere EU-Außengrenzen eine ganz wesentliche Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union bzw. innerhalb des Schengen-Raumes. Die Abschaffung der Binnengrenzkontrollen erfolgte Zug-um-Zug gegen das Versprechen sicherer EU-Außengrenzen, nie waren jedoch die EU-Außengrenzen durchlässiger als im Herbst 2015. Solange die EU die Außengrenzen nicht gemeinsam sicher schützt und das europäische Asylrecht grundsätzlich wieder anwendet, sollten intensiviert lageabhängige Binnengrenzkontrollen und Schleierfahndung durchgeführt werden. Grundsätzlich sind die Staaten mit EU-Außengrenzen für die Sicherung selbst verantwortlich, aber wenn sie hierzu nicht in der Lage sind, muss ihnen die EU helfen. Hierfür ist die Grenzschutz-Agentur Frontex aufgrund ihrer Stellung und Ressourcen derzeit nicht ausreichend prädestiniert. Die Agentur sollte zu einer europäischen Grenzpolizei ausgebaut werden.

b) Liste sicherer Herkunftsstaaten erweitern: Die Einstufung von sechs Balkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten hat gezeigt, dass hierdurch ein wirksamer Beitrag gegen irreguläre Migration geleistet werden kann. Daher sollten auch Algerien, Tunesien und Marokko und evtl. einige weitere afrikanische Staaten in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen werden.

c) Transitzentren einrichten: Sog. Transitzentren in Grenznähe könnten (analog zu den seit Jahren praktizierten Flughafenverfahren) eine wichtige Filterfunktion erfüllen: Solange Artikel 16 a GG in Verbindung mit §18, Abs. 2 Asylgesetz nicht konsequent angewendet wird, bleiben derartige Zentren notwendig, damit Asylanträge schon vor der Einreise kursorisch (u.a. das Herkunftsland) geprüft und ggf. zurückgewiesen werden können. Insbesondere kann in solchen Zentren dafür Sorge getragen werden, dass niemand mit völlig ungeklärter Identität und Nationalität einreisen kann. Wir müssen wissen, wer in unser Land einreist.

d) EU-Verhandlungen mit der Türkei über Beitritt und Visafreiheit beenden, Besuchsrecht von Bundestagsabgeordneten bei der Bundeswehr sichern: Die Türkei besitzt sicherheitspolitische und wirtschaftliche Bedeutung für Europa. Die Europäische Union hatte der Türkei eine Beitrittsperspektive eröffnet, die auf Bekenntnissen zu demokratischen Verfahren beruhte. Die Schließung zahlreicher Medien durch die türkischen Behörden, die Verfolgung und Inhaftierung von Journalisten und die massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit widersprechen den gemeinsamen Grundsätzen aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die EU als Wertegemeinschaft muss sich an ihre selbstgesetzten Regeln halten und die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei unmittelbar beenden. Wir dürfen nicht weiter mit einem Staat über dessen Mitgliedschaft in der EU verhandeln, der den Ausnahmezustand ausruft und Grundrechte einschränkt.
Die Kooperation mit der Türkei innerhalb der NATO muss ebenfalls stets demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie sind von allen Partnern zu respektieren. Als Parlamentsarmee muss den Abgeordneten des Deutschen Bundestages uneingeschränkt Zugang zur Bundeswehr ermöglicht werden, auch wenn sie z.B. auf türkischem Boden stationiert ist.
In diesem Zusammenhang muss auch die geplante Visafreiheit betrachtet werden, deren Bedingungen die Türkei nicht erfüllt und die somit auch nicht in Kraft treten darf.

e) Optionspflicht wieder einführen: Die im Dezember 2014 vom Deutschen Bundestag beschlossene Befreiung von der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht sollte zurückgenommen werden. Sie führt nämlich dazu, dass die Betroffenen Doppelstaatler bleiben – mit der Folge, dass die deutsche Staatsangehörigkeit „automatisch“ an „alle nachfolgenden Generationen“ weitervererbt wird. Die Weitergabe der Staatsangehörigkeit erfolgt dann nicht nach dem Grundsatz „ius soli“, sondern „ius sanguinis“. Die Abkömmlinge erwerben die Staatsangehörigkeit nicht wegen der Befreiung von der Optionspflicht, sondern weil mindestens ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger ist.
In Deutschland lebende Bürger mit Migrationshintergrund sollen sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden – das Bekenntnis zu Deutschland wirkt integrationsfördernd. Andererseits wollen wir verhindern, dass ehemals in Deutschland ansässige Migranten nach ihrer Rückkehr ins Heimatland die deutsche Staatsbürgerschaft an nachfolgende Generationen weitervererben, ohne dass eine Bindung an Deutschland besteht – vom Wahlrecht bis zu Sozialansprüchen müssen wir Möglichkeiten zum Missbrauch unserer Staatsangehörigkeit beenden.

f) Keine Verwässerung der Initiative zum Staatsangehörigkeitsgesetz: Der Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. September 2016 verfolgt ein Ziel: Künftig sollen auch Deutsche, die durch ihre Teilnahme an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz ihre Abwendung von Deutschland und unseren Werten zum Ausdruck bringen, die deutsche Staatsangehörigkeit durch einen gesetzlich zulässigen Verlust verlieren können. Wir müssen unsere Innere Sicherheit vor Rückkehrern schützen, die Anschläge im Auftrag terroristischer Organisationen verüben. Vorgeblich „Geläuterte“ müssen einer genauen Überprüfung unterzogen werden.

g) Verfahren gegen kriminelle Ausländer beschleunigen: Wer in der Bundesrepublik als ausländischer Staatsbürger ein Aufenthaltsrecht erhält – aus welchen Gründen auch immer – muss die Rechts-und Werteordnung unseres Landes beachten. Kriminelles Verhalten ist auch dann nicht tolerabel, wenn die Täter sich auf traumatische Erlebnisse oder einen anderen kulturellen Hintergrund berufen. Unsere Rechtsordnung muss von jedem beachtet werden, ganz gleich aus welchen Gründen er in der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme und Schutz sucht. Ausreisepflichtige, die über ihre Identität täuschen oder an der Beschaffung von Passersatzpapieren nicht ausreichend mitwirken, sollten künftig keine Duldung mehr erhalten. Straffällige Ausreisepflichtige, von denen
eine erhebliche Gefahr ausgeht, sollten außerdem in Abschiebehaft genommen werden können. Wir begrüßen, dass Bundesinnenminister de Maizière eine entsprechende Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht hat.

h) Wiedereinführung eines gesonderten Straftatbestandes „Sympathiewerbung für eine terroristische Vereinigung“: Vor den Anschlägen vom 11. September 2001 war Sympathiewerbung für Terror-Organisationen ausdrücklich unter Strafe gestellt. Aufgrund der Anti-Terror-Gesetze in der Zeit danach wurde diese Strafvorschrift gestrichen. Für eine terroristische Organisation zu werben, ist ein strafwürdiges Verhalten, das der Staat auch strafrechtlich wieder sanktionieren sollte.

i) Schutz von Einsatzkräften verbessern: Polizeieinsatzkräften, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Feuerwehren und der Rettungsdienste müssen besser– auch strafrechtlich – geschützt werden. Sie leisten, oftmals unter persönlichem Einsatz, Herausragendes für die Innere Sicherheit Deutschland.


Hier finden Sie das Positionspapier Inneres des Berliner Kreises als PDF zum Download:
Positionspapier Inneres