
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael von Abercron sieht Reformbedarf beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk
Zu der Ankündigung der Sachen-Anhaltiner CDU Landtagsfraktion, die Erhöhung des Rundfunkbeitrages zu verhindern, erklärt der CDU Bundestagsabgeordnete Michael von Abercron:
„Ich kann die mutigen Landtagsabgeordneten in Magdeburg nur beglückwünschen. Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages ist im Angesicht des immer mehr aus der Zeit gefallenen Angebotes der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten nicht vermittelbar.
So lange ARD, ZDF, Deutschlandfunk und die regionalen Anstalten nicht die Bereitschaft zeigen, eine grundsätzliche Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu akzeptieren, darf es kein weiteres Geld für dieses Milliardengrab der Medienlandschaft geben. Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen lernen, dass es an der Zeit ist, den völlig obsolet gewordenen Vollprogrammauftrag aufzugeben. Die Fixierung auf ein lineares Programm, die stiefmütterliche Behandlung von on-demand Onlineangeboten, das Verschleudern von Beitragsmitteln für die marktverzerrende Produktion von Unterhaltungssendungen — die die Privaten oft trotzdem besser hinbekommen — sowie die verschwenderische Beteiligung an Bieterwettbewerben für sowieso kommerziell erfolgreiche Sportübertragungen müssen ein Ende haben.
Kunst, Kultur, Nachrichten, ausgewogene politische Berichterstattung sowie ein regionales Programm reichen als Auftrag für die öffentlich-rechtlichen Anstalten vollkommen aus. Schon jetzt zeigt der öffentlich-rechtliche Rundfunk, dass er in diesem Bereich besonders stark und beliebt ist. Es kommt nicht von ungefähr, dass arte, Phoenix und 3sat die größte Zuschauerzufriedenheit aller öffentlich-rechtlichen Sender erreichen und die Einschaltquoten bei regionalen Programmen oft Spitzenplätze im Sendegebiet einnehmen. Wenn ein so fokussiertes, gestärktes und vom Ballast befreites Programm dann auch noch unbegrenzt online verfügbar wäre, hätten wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der für das 21. Jahrhundert gut gerüstet ist.
Doch solange die Mehrheit in der Landesparlamente, genötigt durch die Medienmacht und Framing-Handbücher einiger Hardliner in öffentlich-rechtlichen Anstalten, sich nicht durchringen können, den Rundfunkstaatsvertrag grundsätzlich zu überarbeiten und seine in den fünfziger-Jahren entstandene Grundstruktur substanziell zu ändern, muss es das mindeste sein, dass Beitragserhöhungen ein Riegel vorgeschoben wird und auf diese Art zumindest kleine Änderungen und Anfänge einer Sanierung des mit fast 90 Sendern völlig aufgeblähten öffentlich-rechtlichen Rundfunks möglich werden.“