Berliner Kreis Aktuell #4

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02-2021 Berliner Kreis Aktuell #4

Weidetierhaltung in Deutschland erhalten — „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfes anzeigen und aktives Bestandsmanagement etablieren

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael von Abercron

Die Agrar- und Umweltpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben Bundesumweltministerin Schulze in einem Brief aufgefordert, den Weg für ein effektives Bestandsmanagement für den Wolf frei zu machen. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Michael von Abercron, Agrarpolitiker und Mitglied in Berliner Kreis:

„Die stete Zunahme der Wolfspopulation stellt unsere Weidetierhalter und insbesondere die Schaf- und Ziegenhalter jedes Jahr vor stärkere Probleme, denn die Wolfsübergriffe auf Nutztiere nehmen kontinuierlich zu. Der Wolf ist längst keine Märchenfigur mehr sondern auch  bei uns in Schleswig-Holstein Realität. Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) erstellt dazu jährlich eine bundesweite Schadstatistik.

Allein in der Zeit von 2018 auf 2019 ist die Anzahl der gerissenen Weidetiere um 45 Prozent gestiegen: wurden im Jahr 2018 über 2.000 verletzte und getötete Nutztiere
gemeldet, waren es in 2019 bereits 2.900 getötete Tiere. Die Tierhalter erleiden dabei enorme finanzielle Schäden. Diese werden ihnen zum Teil gar nicht oder nur nach langwierigen bürokratischen Verfahren ersetzt. Hinzu kommen die emotionalen Schäden. Dort, wo Wolfsrisse vorkommen, haben die Menschen Angst um sich, ihre Kinder und ihre Tiere.

Der Wolf ist ein intelligentes Tier. Nicht selten hat er gelernt, Schutzmaßnahmen zu überwinden. Einen absoluten Schutz können selbst Zäune bis 1,20 m Höhe nicht garantieren. Gerade bei der notwendigen Beweidung zum Erhalt der Schutzdeiche ist die Anlage derartiger Zaunanlage ohnehin nicht möglich .

Auch große Nutztiere wir Rinder und Pferde werden inzwischen vermehrt angegriffen. Die Kosten für Schutzmaßnahmen für eine sichere Weidetierhaltung explodieren. Tierschutz aber ist nicht teilbar. Ein Pferd, ein Schaf, ein Hund haben den gleichen Schutz verdient wie ein Wolf.

Für das Monitoringjahr 2019/2020 meldet das Bundesamt für Naturschutzschutz (BfN) bei den aktuellen Wolfszahlen: 128 Rudel, 35 Wolfspaare sowie 10 sesshafte Einzelwölfe.
Voraussetzung für ein aktives Bestandsmanagement ist die Feststellung des „Günstigen Erhaltungszustands“ (Favorable Conservation State, FCS), der unter anderem Bestandsgröße, Ausbreitungsgebiet und Populationsdynamik berücksichtigt. Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten dafür einen eigenen Ermessensspielraum eingeräumt: eine Änderung in der Bewertung des Schutzstatus kann und muss durch die nationalen Regierungen beantragt werden.
Die Deutsch-Westpolnische Population hat mit ihrem derzeitigen Bestand in Polen (westlich der Weichsel) von mindestens 95 Rudeln und 128 Rudeln in Deutschland bereits den günstigen Erhaltungszustand erreicht, da sowohl die notwendige Zahl der Individuen vorhanden ist als auch der notwendige genetische Austausch mit den Nachbarpopulationen im Baltikum, in den Karpaten oder in den Alpen als gegeben angesehen werden kann.

Wenn wir eine wir eine aktive Weidetierhaltung, Freiland- und Offenstallhaltung in Deutschland erhalten wollen müssen wir daher ein aktives Bestandsmanagement einführen, das die Wolfspopulation bei einer konkret definierten Zielgröße konstant hält.

Daher fordern wir die Bundesumweltministerin auf, dafür mit der Feststellung des „günstigen Erhaltungszustandes“ die notwendige Voraussetzung zu schaffen. Hierbei sind künftig Wolfsschutz- und Wolfsmanagementgebiete sowie klare regionale Bestandsgrenzen auf Grundlage einer fortlaufend aktualisierten Datenbasis und der agrarstrukturellen Verhältnisse zu definieren.“

Berliner Kreis Aktuell #2

11-2020-Berliner Kreis Aktuell #2

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Jusos erklären antisemitische Fatah zur Schwesterorganisation

 

 

 

 

Am Wochenende vom 28.11-29.11.2020 fand der Bundeskongress der Jugendorganisation der SPD (Jusos) statt. Dabei wurde die palästinensische Organisation Fatah zur Schwesterorganisation ernannt wurde. Diese fordert unter anderem die Ausrottung der kulturellen Existenz des Zionismus. Die Jusos begründen diesen Beschluss damit, den Friedensprozess „konstruktiv“ begleiten zu wollen. 

Die ganze Lächerlichkeit dieser Begründung zeigt sich, wenn man einen Blick in das Grundsatzprogramm der Fatah wirft. Im Folgenden sind einige zentrale Punkte dargestellt:

– Die Fatah versteht sich als revolutionäre Bewegung, deren Ziel ist, die „zionistische Invasion“ Israels zu beenden (Essential Principles #1, Artikel 8). Der Kampf der Fatah erstreckt sich dabei auf den weltweiten Kampf gegen den Zionismus (Artikel 7). 

– Das sich der Kampf der Fatah nicht nur auf die „Befreiung“ Palästinas beschränkt, also territorialen Charakter hat, zeigt sich in den erklärten Zielen der Fatah. Dort wird die vollständige Ausrottung zionistischer Wirtschaft und politischer, militärischer und kultureller Existenz (Artikel 12 „Complete liberation of Palestine, and eradication of Zionist economic, political, military and cultural existence“). Der Zionismus stammt als Bewegung aus dem 19. Jahrhundert, deren Bestrebung es ist, einen jüdischen Staat in Palästina zu errichten. Palästina ist das angestammte Land der Juden, in welches sie unter Führung Moses flohen. Das beschriebene der Ziel der Fatah sollte im Zusammenhang mit Artikel 7 „Weltweiter Kampf gegen Zionismus“ und Artikel 17 „bewaffneter revolutionärer Widerstand“, der Kooperation und Beteiligung terroristischer Aktionen gegen Israel gesehen werden. Was hier anklingt ist eine antijüdische Vernichtungsfantasie.

– Der italienische Faschismusforscher Emilio Gentille nennt als Kriterien für faschistische Ordnungen unter anderem Totalitätsanspruch, eine am Militär orientierte Organisationsstruktur, eine korporative und hierarchische Wirtschaftsorganisation und eine strikt hierarchische Gesellschaftsstruktur. Die Fatah erfüllt nicht alle von Gentilles Kriterien – zum Beispiel ist sie keine pseudoreligiöse Vereinigung, sondern, wie der Eid der Fatah belegt, eine islamische, also religiöse Vereinigung (Artikel 35g). Dennoch kann man sie wohl als Organisation bezeichnen, die faschistische Elemente zentral führt und wenigstens mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nichts zu tun hat. 

Totalitätsanspruch: Die Fatah fordert bedingungslose Opferbereitschaft um die Ziele der Bewegung durchzusetzen und Gehorsam gegenüber ihren Zielen (Artikel 28). Eigenständigkeit in persönlichem Auftritt und Entscheidungsfindung sind nicht gewollt (Artikel 29d).

Orientierung am Militär: Die Fatah fordert nicht nur Opferbereitschaft (Artikel 28a), sie war auch schon terroristischen Aktionen beteiligt. Weiterhin belegt Artikel 29 ein streng hierarchisches und militaristisches Gehorsamkeits- und Hierarchieprinzip. Ein Kriterium Gentilles für Faschismus ist eine strikt hierarchische Gesellschaftsstruktur. Die Fatah ist eine Gruppe innerhalb der palästinensischen Gesellschaft. Insofern trifft hier eher zu, das sie eine strikt hierarchische Binnengesellschaftsstruktur hat. Dies ist jedoch eine Unterscheidung bezüglich der zahlenmäßigen Verbreitung der Fatah-Mitglieder, keine Unterscheidung im qualitativen Sinne. Unter Artikel 30 belegen die Vorstellungen der Fatah zu einer Zentraldemokratie den antiindividualistischen Charakter dieses Grundsatzdokuments.

Korporative Wirtschaftsorganisation: Die Fatah ist Mitglied der Sozialistischen Internationalen. Sozialismus bedeutet die Unterordnung der Wirtschaft unter ein definiertes Gemeinwohl. Ein europäisches Beispiel für eine solche Gemeinwirtschaft wäre die Kriegswirtschaft während des ersten Weltkrieges. Eine solche Wirtschaftsform unterdrückt individuelle und unternehmerische Freiheiten und steht der deutschen sozialen Marktwirtschaft nach Walter Eucken und Wilhelm Röpke unvereinbar entgegen.

Diese kurze Auseinandersetzung mit der Fatah zeigt, welch fatalen Schulterschluss die Jusos hier beschlossen haben. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete, Wehrbeauftragte a.D. und ehemalige Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Reinhold Robbe kritisiert das Vorgehen der Jusos. Seinen Parteifreunden in der Facebook-Gruppe „Israel-Freunde in der SPD“ teilt er mit, „die Fatah und alle ihre Untergliederungen sind weder demokratisch, noch frei, noch gerecht oder solidarisch. Schlimmer noch: Der militärische Fatah-Flügel bekämpft aktiv und mit terroristischen Methoden den Staat Israel […] und tritt die Menschenrechte der eigenen Bevölkerung mit Füßen.“ Er fordert, dass der Juso-Beschluss revidiert wird.

Die Sprecherin des Berliner Kreises, Sylvia Pantel, sagt: „Es ist aus gutem Grund Teil der deutschen Staatsräson loyal auf der Seite Israels zu stehen. Das dieser Beschluss nun ausgerechnet von der Jugendorganisation einer Regierungspartei gefasst wird halte ich für ein verheerendes Signal. Ich erwarte  von der SPD, dass sie hier klar Position gegen die Fatah bezieht und beweist, dass sie als Ganzes an der Seite Israels steht.“

Der Innenpolitiker Hans-Jürgen Irmer vom Berliner Kreis findet diesen Beschluss „angesichts der antisemitischen Übergriffe, auch in Deutschland, einfach nur grotesk. Eine Sozialdemokratie, die sich mit Menschenfeinden gemein macht, verrät ihre eigenen Ideale.“

Der Berliner Kreis steht geschlossen zu Israel und fordert die SPD auf, Verbrüderungen mit islamistischen Terroristen und Judenfeinden konsequent zu unterbinden.

Michael von Abercron begrüßt die Verhinderung der Rundfunkbeitragserhöhung

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael von Abercron sieht Reformbedarf beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk
Zu der Ankündigung der Sachen-Anhaltiner CDU Landtagsfraktion, die Erhöhung des Rundfunkbeitrages zu verhindern, erklärt der CDU Bundestagsabgeordnete Michael von Abercron:
„Ich kann die mutigen Landtagsabgeordneten in Magdeburg nur beglückwünschen. Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages ist im Angesicht des immer mehr aus der Zeit gefallenen Angebotes der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten nicht vermittelbar.
So lange ARD, ZDF, Deutschlandfunk und die regionalen Anstalten nicht die Bereitschaft zeigen, eine grundsätzliche Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu akzeptieren, darf es kein weiteres Geld für dieses Milliardengrab der Medienlandschaft geben. Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen lernen, dass es an der Zeit ist, den völlig obsolet gewordenen Vollprogrammauftrag aufzugeben. Die Fixierung auf ein lineares Programm, die stiefmütterliche Behandlung von on-demand Onlineangeboten, das Verschleudern von Beitragsmitteln für die marktverzerrende Produktion von Unterhaltungssendungen — die die Privaten oft trotzdem besser hinbekommen — sowie die verschwenderische Beteiligung an Bieterwettbewerben für sowieso kommerziell erfolgreiche Sportübertragungen müssen ein Ende haben.
Kunst, Kultur, Nachrichten, ausgewogene politische Berichterstattung sowie ein regionales Programm reichen als Auftrag für die öffentlich-rechtlichen Anstalten vollkommen aus. Schon jetzt zeigt der öffentlich-rechtliche Rundfunk, dass er in diesem Bereich besonders stark und beliebt ist. Es kommt nicht von ungefähr, dass arte, Phoenix und 3sat die größte Zuschauerzufriedenheit aller öffentlich-rechtlichen Sender erreichen und die Einschaltquoten bei regionalen Programmen oft Spitzenplätze im Sendegebiet einnehmen. Wenn ein so fokussiertes, gestärktes und vom Ballast befreites Programm dann auch noch unbegrenzt online verfügbar wäre, hätten wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der für das 21. Jahrhundert gut gerüstet ist.
Doch solange die Mehrheit in der Landesparlamente, genötigt durch die Medienmacht und Framing-Handbücher einiger Hardliner in öffentlich-rechtlichen Anstalten, sich nicht durchringen können, den Rundfunkstaatsvertrag grundsätzlich zu überarbeiten und seine in den fünfziger-Jahren entstandene Grundstruktur substanziell zu ändern, muss es das mindeste sein, dass Beitragserhöhungen ein Riegel vorgeschoben wird und auf diese Art zumindest kleine Änderungen und Anfänge einer Sanierung des mit fast 90 Sendern völlig aufgeblähten öffentlich-rechtlichen Rundfunks möglich werden.“

Berliner Kreis Aktuell #1

Berliner Kreis Aktuell #1

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Trauer um Thomas Oppermann

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Am Sonntag verstarb unser langjähriger Bundestagskollege Thomas Oppermann (SPD) völlig unerwartet im Alter von 66 Jahren. Als langjähriger Fraktionschef der SPD im Bundestag und zuletzt Bundestagvizepräsident hat er sich um seine Partei und unser Land verdient gemacht. Thomas Oppermann hinterlässt vier Kinder und wird seiner Familie, seiner Partei und uns allen fehlen. Unser tiefempfundenes Beileid und unsere Trauer gelten seiner Familie, der wir viel Kraft für diesen unersetzlichen Verlust wünschen.

Pressemitteilung zu Kinderrechten im Grundgesetz

Die Debatte um die Ergänzung von Kinderrechten im Grundgesetz hat in dieser Legislatur wieder neuen Wind bekommen. So wurde im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierung die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz beschlossen. Der Berliner Kreis in der Union, der sich seit jeher für die besondere Stellung der Familie und für die Sicherstellung des Kindeswohles einsetzt, hat gegen diese Grundrechtsnovelle schwerwiegende Bedenken.

Zunächst zur Frage der Notwendigkeit: Bereits nach heutiger Gesetzeslage sind die Rechte der Kinder – auch verfassungsrechtlich – ausreichend geschützt, da auch Kinder Grundrechtsträger sind. Eine zusätzliche Verankerung ist daher unnötig. Vielmehr überwiegen die potentiellen Risiken dieser Grundrechtsnovelle, da das bisher grundgesetzlich gewährleistete Elternrecht zugunsten der Interventionsmöglichkeiten des Staates verschoben werden könnte. Dies kann auch geschehen, obwohl die Eltern ihren Pflichten nachkommen, wie Prof. Dr. Gregor Kirchhof, LLM konstatiert (Vgl. Kirchhof 2019). Diese Verschiebung zugunsten des Staates würde einen Trend manifestieren, der im Extremfall zu staatlicher Willkür führen könnte und bei dem das Kindeswohl letztlich nicht immer als Leitprinzip angewendet würde (Vgl. Antholz 2017, ABC Kindesvertretung 2020).

Jenseits der familienrechtlichen Dimension des Vorhabens, würde eine solche Grundgesetzänderung auch die Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat, also die originären bundesrepublikanischen Freiheitsrechte relativieren.

Ein Eingreifen staatlicher Behörden ist bereits nach heutiger Gesetzeslage bei ernsthafter Beeinträchtigung des Kindeswohls gesichert. Da zudem eine Sicherheitsklausel im vorgeschlagenen Art. 6 Abs. 1a, welche die Unberührtheit des Elternrechts explizit erwähnt, fehlt, könnte der vorgeschlagene Gesetzesentwurf zu Missverständnissen in der Rechtsauslegung führen und die Beschneidung familiärer Freiheit festschreiben.

Daher lehnt der Berliner Kreis das geplante Vorhaben zur Festschreibung von Kinderrechten im Grundgesetz ab.

 

Literatur

  • Antholz, Birger. 2017. Kindesinobhutnahmen 1995-2015. In „Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe“
  • ABC-Kindesvertretung. 2020. Bei familiären Krisen: Gefahren staatlicher Beiträge für Grundrechte des Kindes, seiner Eltern und der Familie als Ganzes. Möglichkeiten der Veränderung. abc-kindesvertretung.de
  • Kirchhof, Gregor. Kinder, Eltern, Staat. In „NJW-aktuell“ 47/2019.

Glückstag der deutschen Geschichte: 30 Jahre Wiedervereinigung

Wir feiern am heutigen 3. Oktober 2020 die Wiedervereinigung unserer Nation – 30 Jahre Deutsche Einheit. Wir hatten das große Glück, dass viele positive Umstände zusammenkamen, die die friedliche Revolution möglich machten und es ist ein wichtiger Tag für unsere deutsche Geschichte. Seit drei Jahrzehnten Jahren leben endlich wieder alle Deutschen in unserem freien und geeinten Heimatland.  Unsere tief empfundene Dankbarkeit gilt den friedlichen Revolutionären in der damaligen DDR, deren Mut und Entschlossenheit gegen die SED Diktatur, die Wiedervereinigung möglich gemacht hat.

Dies war die Voraussetzung für Bundeskanzler Helmut Kohl den Prozess der Wiedervereinigung politisch zu gestalten und die Deutsche Einheit zu ermöglichen. Unterstützung erhielt Helmut Kohl dabei von der CDU/CSU, dem Außenminister Hans-Dietrich Genscher und dessen FDP sowie außenpolitisch durch die Rückendeckung des US-Präsidenten Georg H. Bush und das Entgegenkommen von Michail Gorbatschow sowie das Handeln Polens, Ungarns und der Tschechoslowakei.

Auch gegen innenpolitische Widerstände musste sich Helmut Kohl damals durchsetzen. Ein Punkt der heut oftmals zu kurz kommt. Ohne Helmut Kohl, heute als „Kanzler der Einheit“ gefeiert, und die CDU/CSU wäre eine Wiedervereinigung womöglich nicht zustande gekommen. Die Union war seinerzeit die letzte politische Kraft, die noch an diesem Ziel der Wiedervereinig festgehalten hat.

Helmut Kohl schrieb dem Staatsratsvorsitzenden der DDR, Erich Honecker, anlässlich dessen Staatsbesuches in Bonn 1987, ins Stammbuch: „Das Bewusstsein für die Einheit der Nation ist wach wie eh und je, und ungebrochen ist der Wille, sie zu bewahren.“

Doch SPD und die Grüne dachten im gleichen Jahr, 1989 (!), noch ganz anders. Viele Grüne und Sozialdemokraten bekämpften die Wiedervereinigung und wollen heute nichts mehr davon wissen, aber wenn es damals einen SPD-Kanzler gegeben hätte, läge die Wahrscheinlichkeit der Wiedervereinigung bei null.

Der später Außenminister Joschka Fischer (Grüne) sagte am 20. September 1989 im Hessischen Landtag: „Diese Wiedervereinigung will außer den deutschen Konservativen und außer jenen, die aufgrund verhinderter Reformen in der DDR keine andere Perspektive mehr sehen, in Europa und in der Welt niemand. [?] Vergessen wir die Wiedervereinigung! [Sie glauben daran, ich glaube nicht daran.] Warum halten wir nicht für die nächsten 20 Jahre die Schnauze darüber?“

Einen Eklat provozierte im Mai 1989 Gerhard Schröder (SPD), als er im niedersächsischen Landtag die Wiedervereinigung als pure Illusion abtat. Der damalige SPD-Oppositionsführer in Niedersachsen legte am 12. Juni 1989 in „Bild“ nach und erklärte: Nach 40 Jahren Bundesrepublik sollte man eine neue Generation in Deutschland nicht über die Chancen einer Wiedervereinigung belügen. Es gibt sie nicht. Und es gibt wichtigere Fragen der deutschen Politik in Europa.“
Und noch am 27. September 1989 erklärte der spätere Bundeskanzler Gerhard Schröder in der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“, dass eine auf Wiedervereinigung gerichtete Politik „reaktionär und hochgradig gefährlich“ sei.

Der damalige Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen – und spätere Bundespräsident eines wiedervereinten Deutschland – Johannes Rau, damals forderte eine Woche nach der Maueröffnung (!) das sofortige Ende der Wiedervereinigungsdebatte.

Oskar Lafontaine, damals SPD-Ministerpräsident des Saarlands und heute Linke [sic!], erklärte zur Frage der Wiedervereinigung – als stellvertretender SPD-Vorsitzender am 18. Dezember 1989 beim Parteitag in Berlin (!): „Welch ein historischer Schwachsinn!“

Und auch der spätere Außenminister des wiedervereinten Deutschland, Joschka Fischer, wusste in der „Bunten“ nachzulegen: „Ein wiedervereinigtes Deutschland wäre für unsere Nachbarn . . . nicht akzeptabel. Das Wiedervereinigungsgebot im Grundgesetz wäre in seiner Konsequenz ein Unglück für das deutsche Volk. Ich kann mir nicht vorstellen, welchen Vorteil die Deutschen aus einer Wiedervereinigung hätten . . .“

Nur Bundeskanzler Helmut Kohl dagegen erklärte in seiner Rede am 19. Dezember 1989 vor der Frauenkirche in Dresden „Mein Ziel bleibt, wenn die geschichtliche Stunde es zulässt, die Einheit unserer Nation.“.

Bereits am 18. Januar 1989 hatte Kohl anlässlich des CDU-Kongresses „40 Jahre Bundesrepublik Deutschland“ diese vorausschauenden Worte gesprochen:

„Wenn wir das 40jährige Bestehen unserer freiheitlichen Demokratie feiern, dann vergessen wir darüber niemals, dass die Bundesrepublik nicht unser ganzes Vaterland ist: Auch die DDR wird in diesem Jahr vierzig Jahre alt. Um so mehr bekräftigen wir (…) unsere Verbundenheit mit all jenen Deutschen, denen ein Leben in Freiheit bislang versagt blieb. (…) In dieser europäischen Perspektive liegt Deutschlands Zukunft – und wenn ich Deutschland sage, meine ich nicht nur die Bundesrepublik allein. Die europäische Einigungspolitik bildet nach wie vor die einzig sinnvolle Antwort auf die ungelöste deutsche Frage. Europa muss den Rahmen bilden, in dem alle Deutschen in Einheit und Freiheit zusammenkommen können. (…) Die Wiedervereinigung Deutschlands ist Verfassungsauftrag; Friedenspolitik und europäische Einigung sind es ebenfalls. (…) Es geht um beides: um Einheit und Freiheit. Freiheit ist Bedingung der Einheit, sie darf nicht ihr Preis sein.“

Die Menschen in der DDR haben durch ihren friedlichen Protest das SED-Regime zum Einsturz gebracht und danach immer wieder öffentlich ihren Willen zur Deutschen Einheit bekundet – nicht zuletzt in den ersten freien Wahlen in der DDR, als überraschend für die linken Parteien und die Medien die Allianz für Deutschland mit Lothar de Maiziere (CDU) die Wahlen gewann. Deren Wahlprogramm hatte letztlich nur die Wiedervereinigung zum Ziel.

Für die politische Umsetzung der Wiedervereinigung bedurfte es jedoch des richtigen politischen Willens. Wir können von Glück reden, dass Helmut Kohl und die CDU/CSU damals die Regierung führten. Die Genossen und die Grünen hätten, nach all ihren seinerzeitigen Bekundungen, bestimmt keine Anstrengungen für eine Wiedervereinigung unternommen.

Im Sinne der historischen Genauigkeit und Gerechtigkeit bleibt die Deutsche Einheit das große, nie zu vergessene Verdienst Helmut Kohls und seiner damaligen Unterstützer. Ihm gilt unser aller Dank für die Wiedervereinigung unseres Vaterlandes.

 

 

„Mein Ziel bleibt, wenn die geschichtliche Stunde es zulässt, die Einheit unserer Nation.“
Rede am 19. Dezember 1989 vor der Frauenkirche in Dresden.

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Rede aus Anlass des offiziellen Besuchs von Generalsekretär Erich Honecker am 7. September 1987 in Bonn Quelle, Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. Nr. 83. 10. September 1987, S. 705-707
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https://www.cdu-fraktion-hessen.de/presse/christean-wagner-spd-und-gruene-haben-sich-1989-noch-gegen-wiedervereinigung-ausgesprochen-alle-part/

https://www.focus.de/politik/deutschland/10-jahre-einheit-und150-wendehaelse-illusion-nicht-vision_aid_185563.html

 

Rede zur Eröffnung des CDU-Kongresses „40 Jahre Bundesrepublik Deutschland“ am 18. Januar 1989 in Bonn, Redemanuskript. Bandesgeschäftsstelle der CDU.
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