Pressemitteilung zu Kinderrechten im Grundgesetz

Die Debatte um die Ergänzung von Kinderrechten im Grundgesetz hat in dieser Legislatur wieder neuen Wind bekommen. So wurde im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierung die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz beschlossen. Der Berliner Kreis in der Union, der sich seit jeher für die besondere Stellung der Familie und für die Sicherstellung des Kindeswohles einsetzt, hat gegen diese Grundrechtsnovelle schwerwiegende Bedenken.

Zunächst zur Frage der Notwendigkeit: Bereits nach heutiger Gesetzeslage sind die Rechte der Kinder – auch verfassungsrechtlich – ausreichend geschützt, da auch Kinder Grundrechtsträger sind. Eine zusätzliche Verankerung ist daher unnötig. Vielmehr überwiegen die potentiellen Risiken dieser Grundrechtsnovelle, da das bisher grundgesetzlich gewährleistete Elternrecht zugunsten der Interventionsmöglichkeiten des Staates verschoben werden könnte. Dies kann auch geschehen, obwohl die Eltern ihren Pflichten nachkommen, wie Prof. Dr. Gregor Kirchhof, LLM konstatiert (Vgl. Kirchhof 2019). Diese Verschiebung zugunsten des Staates würde einen Trend manifestieren, der im Extremfall zu staatlicher Willkür führen könnte und bei dem das Kindeswohl letztlich nicht immer als Leitprinzip angewendet würde (Vgl. Antholz 2017, ABC Kindesvertretung 2020).

Jenseits der familienrechtlichen Dimension des Vorhabens, würde eine solche Grundgesetzänderung auch die Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat, also die originären bundesrepublikanischen Freiheitsrechte relativieren.

Ein Eingreifen staatlicher Behörden ist bereits nach heutiger Gesetzeslage bei ernsthafter Beeinträchtigung des Kindeswohls gesichert. Da zudem eine Sicherheitsklausel im vorgeschlagenen Art. 6 Abs. 1a, welche die Unberührtheit des Elternrechts explizit erwähnt, fehlt, könnte der vorgeschlagene Gesetzesentwurf zu Missverständnissen in der Rechtsauslegung führen und die Beschneidung familiärer Freiheit festschreiben.

Daher lehnt der Berliner Kreis das geplante Vorhaben zur Festschreibung von Kinderrechten im Grundgesetz ab.

 

Literatur

  • Antholz, Birger. 2017. Kindesinobhutnahmen 1995-2015. In „Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe“
  • ABC-Kindesvertretung. 2020. Bei familiären Krisen: Gefahren staatlicher Beiträge für Grundrechte des Kindes, seiner Eltern und der Familie als Ganzes. Möglichkeiten der Veränderung. abc-kindesvertretung.de
  • Kirchhof, Gregor. Kinder, Eltern, Staat. In „NJW-aktuell“ 47/2019.