Asyl und Einwanderung

Stand: 5. Dezember 2016  (federführend: Wolfgang Bosbach MdB)

 

Leitlinien und klare begriffliche Trennung: Wir fordern die Einhaltung der klaren Rahmenbedingungen für die Zuwanderung nach Deutschland, die an den Leitmotiven „steuern – kontrollieren – begrenzen“ und einer konsequenten Anwendung des existierenden deutschen Rechts ausgerichtet wird.
Der illegale Zugang nach Deutschland muss unterbunden worden. Dazu sind die illegalen Migrationsrouten (Balkanroute, Mittelmeerroute, Nordroute) dauerhaft zu schließen. Eine legale Bleibeperspektive in Deutschland darf es nur nach legaler Einreise nach Deutschland geben. Dies muss als politisches Signal eindeutig kommuniziert werden.
Bei allen Diskussionen um Asyl und Einwanderung ist immer die begrenzte Leistungs- und Integrationsfähigkeit Deutschlands zu beachten. Beim Thema Flucht und Vertreibung muss oberste Priorität haben: Hilfsbedürftige werden möglichst direkt in oder in der Nähe der Krisenregion unterstützt. Es darf keine politische Einladung geben, sich auf den Weg nach Deutschland oder Europa zu machen.
Für die öffentliche Kommunikation und bei der Konzeption von Maßnahmen muss unmissverständlich zwischen den folgenden Begriffen/Kategorien unterschieden werden:

  • „Kriegsflüchtlinge/politisch Verfolgte/Schutzsuchende“,
  • legale Zuwanderer, „Wirtschaftsmigranten, Zuwanderer“ und
  • illegale Migranten (Menschen, die nicht unter die ersten beide

Kategorien fallen, aber versuchen nach Deutschland zu kommen)
Die bewusst irreführende Bezeichnung aller Migranten als Flüchtlinge lehnen wir ab. Die begriffliche Klärung wird zu einer erhöhten gesellschaftlichen Akzeptanz und zu einer ehrlicheren öffentlichen Debatte beitragen.
Zu beachten sind zudem die unterschiedlichen Schutzformen der Bundesrepublik Deutschland, auch wegen der sehr unterschiedlichen Rechtsfolgen: gewährtes Asyl, voller Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz und Duldung.

1. Der bestehende gesetzliche Rahmen beim Asyl muss konsequent angewendet werden: Deutschland verfügt seit dem sogenannten Asylkompromiss aus den 1990er Jahren über klare Regeln. Von den in den letzten 15 Monaten im deutschen Asylsystem bearbeiteten Fällen erhielten weniger als 1% der Antragsteller Asyl. Das Asylrecht muss nicht geändert werden, wenn es konsequent angewendet wird. Die konsequente Anwendung des Asylrechts beinhaltet auch die einschränkenden Regelungen des Art. 16a Abs. 2-4 Grundgesetz, des Asylgesetzes (hier u.a. § 18 Abs. 2, 3 zur Einreiseverweigerung) sowie des europäischen Dublin III-Abkommens, die im Einklang mit den allgemeinen Regeln des Völkerrechts stehen.
Das deutsche Asylrecht beinhaltet kein Recht auf Zuwanderung – es gewährt Schutz auf Zeit solange die Schutzbedürftigkeit besteht, aber keine unbegrenzte Zuwanderung unabhängig von der Situation im Herkunftsland.

2. Europäische Kontingent-Lösungen für Aufnahme und Verteilung sowie Unterbringung und Versorgung von Kriegs- und Konfliktflüchtlingen: Die Verpflichtung zur Aufnahme von Verfolgten gehört zu den anerkannten Grundsätzen des allgemeinen Völkerrechts. Sie ist keine deutsche Besonderheit. Eine wirksame gemeinsame europäische Politik der Mitgliedsstaaten erfordert eine faire Kontingentlösung für Kriegs- und Konfliktflüchtlinge. Dabei müssen die einzelnen Krisengebiete separat betrachtet werden. Eine Aufnahme erfolgt dabei nur nach geklärter Identität und Nationalität. Als bevölkerungsreichster und wirtschaftlich stärkster Mitgliedsstaat trägt Deutschland eine besondere Verantwortung für den Zusammenhalt der Europäischen Union.
Die Größe der Kontingente muss selbstverständlich die Leistungsfähigkeit Deutschlands und der anderen Länder beachten. Eine faire Kontingentlösung kann nur bei gesicherten Außengrenzen funktionieren. Dies ist eine zwingende Voraussetzung. Ein gemeinsames europäisches Vorgehen muss dabei beide Aspekte beachten und EU-weit einheitliche Standards zur Unterbringung und Versorgung anstreben. Relokationen innerhalb Europas von illegal Eingereisten darf es nur in sehr gut begründeten, absoluten Ausnahmefällen geben.

3. Klärung der Schutzbedürftigkeit von Asylbewerbern spätestens an der Grenze: S. Innenpolitische Forderungen des Berliner Kreises vom 22.11.2016: „Sog. Transitzentren in Grenznähe könnten (analog zu den seit Jahren praktizierten Flughafenverfahren) eine wichtige Filterfunktion erfüllen: Solange Artikel 16 a GG in Verbindung mit §18, Abs. 2 Asylgesetz nicht konsequent angewendet wird, bleiben derartige Zentren notwendig, damit Asylanträge schon vor der Einreise kursorisch (u.a. das Herkunftsland) geprüft und ggf. zurückgewiesen werden können. Insbesondere kann in solchen Zentren dafür Sorge getragen werden, dass niemand mit völlig ungeklärter Identität und Nationalität einreisen kann. Wir müssen wissen, wer in unser Land einreist.“

4. Konsequente Rückführung von Schlepperbooten (insb. auf der Mittelmeerroute): Die gefährliche Route über das Meer unter Ausnutzung der Seenotrettung ist die Geschäftsgrundlage krimineller Schlepperorganisationen. Dieser Missbrauch muss schnellstmöglich beendet werden. Zu begrüßen ist der Vorschlag des Bundesinnenministers de Maizière, gerettete Bootsflüchtlinge umgehend in sichere Häfen in Nordafrika zurückzuführen und dies auf europäischer Ebene als neue Strategie umzusetzen. Dabei geht es nicht um Rückführungen in Verfolgerstaaten. Internationales Recht verpflichtet nicht zur Aufnahme von in Seenot geratenen Personen im Flaggenstaat des zur Rettung geeilten Schiffes. Es bleibt bei einer Pflicht zur Hilfeleistung. Eine anschließende Prüfung von etwaigen Asylanträgen sollte nach Möglichkeit vor Ort – d. h. außerhalb der EU – erfolgen, keinesfalls jedoch erst auf europäischem Festland. Personen, die sich über die Seenotrettung hinaus an illegalen Schleuseraktivitäten beteiligen, müssen strafrechtlich verfolgt werden.

5. Schnelle Bearbeitung von Asylanträgen und konsequente Abschiebung bei Ablehnung: Für eine bestmögliche Aufnahme, Integration und die zielgerichtete Verwendung von Ressourcen muss dafür Sorge getragen werden, dass Anträge auf Asyl zeitnah einer Entscheidung zugeführt werden. So lassen sich Frustration durch lange Wartezeiten in Erstaufnahmestellen und Risiken durch nicht asylberechtigte Antragsteller verringern. Hier ist die weitere Optimierung von Bearbeitungsabläufen zu prüfen (Asylpaket II).
Im Falle einer Antragsablehnung hat die Ausweisung bzw. Abschiebung im Einklang mit dem allgemeinen Völkerrecht konsequent zu erfolgen. Dies liegt in der Verantwortung der jeweiligen Landesregierung. Hier sollte unabdingbar geltendes Recht vollständig angewendet werden. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern an dieser Stelle ist zu stärken, um der gewaltigen Aufgabe zu begegnen. Wenn Länder geltendes Recht nicht umsetzen, muss der Bund Sanktionen aussprechen oder selber tätig werden (z.B. über das Bundesinnenministerium oder die Bundespolizei). Bundesländer sollten in diesen Bereichen auch freiwillig Kompetenzen an den Bund übertragen dürfen.
Eine zügige Abschiebung durch die Länder ist aber nur realistisch, wenn die Zugangszahlen von Personen mit sehr geringer Anerkennungsperspektive drastisch gesenkt werden. Es ist keineswegs der humanere Ansatz, solchen Menschen durch Aufnahme ins deutsche Asylverfahren unzulässig große Hoffnungen zu machen.

6. Debatte um ein Einwanderungsgesetz: Getrennt von der Asylpolitik ist die Einwanderung nach Deutschland zu betrachten. Eine kritische Beteiligung an der Debatte um das neue Zuwanderungsgesetz in Deutschland ist notwendig. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist entscheidend, wer einwandert, und dass die Integration von qualifizierten Zuwanderern in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt erfolgreich verläuft. Zuwanderung muss in legalen, steuerbaren und für die Beteiligten sicheren Bahnen erfolgen.
Die politische Kernfrage ist, ob neben einer gewünschten Bündelung der existierenden Regeln eine gesetzliche Erweiterung nötig ist. Dies scheint momentan unwahrscheinlich. Es muss aber kontinuierlich im Lichte der gesamtgesellschaftlichen deutschen Situation überprüft und evaluiert werden. Zuwanderung ohne Arbeitsplatzgarantie, z.B. gemäß eines Punktesystems bei der der Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes nicht zur Voraussetzung gehört, lehnen wir ab.


Hier finden Sie das Positionspapier Asyl und Einwanderung des Berliner Kreises als PDF zum Download:
Positionspapier Asyl und Einwanderung